Miethocker
Holzhocker mieten mit B1 Brandschutz – DIN 4102 zertifiziert | HOCKER.AG

Was bedeutet Brandschutz B1?

Die Brandschutzklasse B1 nach DIN 4102 kennzeichnet Materialien als „schwerentflammbar“. Materialien mit dieser Zertifizierung entzünden sich nicht selbstständig und erlöschen, sobald die Zündquelle entfernt wird.

Für Veranstaltungen in Messehallen, Versammlungsstätten und überdachten Außenbereichen ist der Nachweis in Deutschland häufig gesetzlich vorgeschrieben. Mit HOCKER.AG erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen automatisch zur Lieferung.

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B1

Brandschutzklasse

DIN 4102 · TÜV geprüft

Vollständiger Brandschutz-Nachweis

01

B1 Zertifizierung

Alle unsere Hocker sind mit einem geprüften Brandschutzmittel behandelt und entsprechen der Norm DIN 4102 Klasse B1 – schwerentflammbar. Das Zertifikat wird durch regelmäßige Nachbehandlung und Kontrolle aufrechterhalten.

02

Konformitätserklärung

Zu jeder Lieferung erhalten Sie die vollständige Konformitätserklärung des Herstellers. Das Dokument bestätigt, dass das verwendete Brandschutzmittel den geltenden Normen entspricht und offiziell zugelassen ist.

03

Errichterbescheinigung

Auf Wunsch stellen wir die Errichterbescheinigung aus – der offizielle Nachweis, dass die Brandschutzbehandlung fachgerecht durchgeführt wurde. Ideal für Behörden, Brandschutzbeauftragte und Veranstaltungsleiter.


TÜV-geprüftes Brandschutzmittel

Das von uns verwendete Brandschutzmittel ist durch den TÜV unabhängig geprüft und zertifiziert. Es wird fachgerecht auf alle Holz- und Textiloberflächen unserer Hocker aufgetragen.

Die Behandlung ist unsichtbar, geruchsneutral und beeinträchtigt weder Optik noch Haptik der Hocker. Ihre Gäste sitzen auf demselben natürlichen, hochwertigen Holzhocker – nur sicherer.

  • TÜV-geprüft

    Unabhängig zertifiziertes Brandschutzmittel

  • DIN 4102 B1

    Schwerentflammbar nach geltender Norm

  • Dokumente inklusive

    Konformitätserklärung bei jeder Lieferung

  • Deutschlandweit

    Lieferung und Abholung bundesweit


Von der Anfrage bis zum Nachweis

01

Anfrage

Sie teilen uns Event-Art, Ort und Anzahl der Hocker mit.

02

Auswahl

Wählen aus unserem Sortiment – alle Modelle sind B1-zertifiziert.

03

Lieferung

Hocker kommen mit Konformitätserklärung. Errichterbescheinigung auf Wunsch.

04

Nachweis

Dokumente direkt beim Brandschutzbeauftragten oder der Behörde vorlegen.


FAQ Brandschutz

Benötige ich B1-Zertifizierung für meine Veranstaltung?

In Deutschland ist B1 für alle Versammlungsstätten, Messehallen und überdachte Veranstaltungsorte mit mehr als 200 Personen in der Regel vorgeschrieben. Auch bei kleineren Events verlangen viele Locations den Nachweis. Wir empfehlen, dies vorab mit dem Veranstaltungsort zu klären.

Was ist TÜV-geprüftes Brandschutzmittel?

Das von uns verwendete Brandschutzmittel ist durch den TÜV unabhängig geprüft und zertifiziert. Es wird fachgerecht auf alle Holz- und Textiloberflächen unserer Hocker aufgetragen und erfüllt die Anforderungen nach DIN 4102 B1.

Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung?

Die Konformitätserklärung bestätigt, dass das Brandschutzmittel selbst normgerecht ist (Herstellerdokument). Die Errichterbescheinigung bestätigt, dass die Behandlung fachgerecht am konkreten Objekt durchgeführt wurde. Manche Behörden verlangen beide – wir stellen beides aus.

Entstehen Mehrkosten für die Brandschutzdokumentation?

Die Konformitätserklärung ist im Mietpreis inbegriffen. Die Errichterbescheinigung stellen wir auf Anfrage aus – sprechen Sie uns einfach bei der Buchung an.

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