Hintergrund
Die Brandschutzklasse B1 nach DIN 4102 kennzeichnet Materialien als „schwerentflammbar“. Materialien mit dieser Zertifizierung entzünden sich nicht selbstständig und erlöschen, sobald die Zündquelle entfernt wird.
Für Veranstaltungen in Messehallen, Versammlungsstätten und überdachten Außenbereichen ist der Nachweis in Deutschland häufig gesetzlich vorgeschrieben. Mit HOCKER.AG erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen automatisch zur Lieferung.
Jetzt anfragenBrandschutzklasse
DIN 4102 · TÜV geprüftUnsere Leistungen
Alle unsere Hocker sind mit einem geprüften Brandschutzmittel behandelt und entsprechen der Norm DIN 4102 Klasse B1 – schwerentflammbar. Das Zertifikat wird durch regelmäßige Nachbehandlung und Kontrolle aufrechterhalten.
Zu jeder Lieferung erhalten Sie die vollständige Konformitätserklärung des Herstellers. Das Dokument bestätigt, dass das verwendete Brandschutzmittel den geltenden Normen entspricht und offiziell zugelassen ist.
Auf Wunsch stellen wir die Errichterbescheinigung aus – der offizielle Nachweis, dass die Brandschutzbehandlung fachgerecht durchgeführt wurde. Ideal für Behörden, Brandschutzbeauftragte und Veranstaltungsleiter.
Qualität & Sicherheit
Das von uns verwendete Brandschutzmittel ist durch den TÜV unabhängig geprüft und zertifiziert. Es wird fachgerecht auf alle Holz- und Textiloberflächen unserer Hocker aufgetragen.
Die Behandlung ist unsichtbar, geruchsneutral und beeinträchtigt weder Optik noch Haptik der Hocker. Ihre Gäste sitzen auf demselben natürlichen, hochwertigen Holzhocker – nur sicherer.
Auf einen Blick
Unabhängig zertifiziertes Brandschutzmittel
Schwerentflammbar nach geltender Norm
Konformitätserklärung bei jeder Lieferung
Lieferung und Abholung bundesweit
Ablauf
Sie teilen uns Event-Art, Ort und Anzahl der Hocker mit.
Wählen aus unserem Sortiment – alle Modelle sind B1-zertifiziert.
Hocker kommen mit Konformitätserklärung. Errichterbescheinigung auf Wunsch.
Dokumente direkt beim Brandschutzbeauftragten oder der Behörde vorlegen.
Häufige Fragen
Benötige ich B1-Zertifizierung für meine Veranstaltung?
In Deutschland ist B1 für alle Versammlungsstätten, Messehallen und überdachte Veranstaltungsorte mit mehr als 200 Personen in der Regel vorgeschrieben. Auch bei kleineren Events verlangen viele Locations den Nachweis. Wir empfehlen, dies vorab mit dem Veranstaltungsort zu klären.
Was ist TÜV-geprüftes Brandschutzmittel?
Das von uns verwendete Brandschutzmittel ist durch den TÜV unabhängig geprüft und zertifiziert. Es wird fachgerecht auf alle Holz- und Textiloberflächen unserer Hocker aufgetragen und erfüllt die Anforderungen nach DIN 4102 B1.
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Errichterbescheinigung?
Die Konformitätserklärung bestätigt, dass das Brandschutzmittel selbst normgerecht ist (Herstellerdokument). Die Errichterbescheinigung bestätigt, dass die Behandlung fachgerecht am konkreten Objekt durchgeführt wurde. Manche Behörden verlangen beide – wir stellen beides aus.
Entstehen Mehrkosten für die Brandschutzdokumentation?
Die Konformitätserklärung ist im Mietpreis inbegriffen. Die Errichterbescheinigung stellen wir auf Anfrage aus – sprechen Sie uns einfach bei der Buchung an.